Die Europäische Union hat eine bedeutende Änderung der Umsatzsteuerregelungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) angekündigt, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Diese neue Maßnahme zielt darauf ab, die Umsatzsteuerverpflichtungen für KMU zu reduzieren und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu erleichtern. Hier erfährst Du alles, was E-Commerce-Händler über die neuen USt-Registrierungsschwellen wissen müssen und wie sie sich auswirken könnten.
Ab dem 1. Januar 2025 wird eine neue EU-weite Registrierungsschwelle von 100.000 € eingeführt. Das bedeutet, dass EU-Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 100.000 € in der gesamten EU NICHT verpflichtet sind, sich bei Geschäften in anderen Mitgliedstaaten für die Umsatzsteuer zu registrieren.
Wenn ein französischer E-Commerce-Händler insgesamt 80.000 € Jahresumsatz erzielt, davon 20.000 € durch Verkäufe in Deutschland, müsste sich der Verkäufer unter der neuen Schwelle nicht in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verwaltungs- und Compliance-Kosten für KMU zu senken und sie zu ermutigen, den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu intensivieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die neue USt-Registrierungsschwelle das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren nicht betrifft. Diese Änderung ist relevant für Unternehmen, die außerhalb des OSS-Schemas verkaufen (gesperrte Kunden) oder im B2B-Bereich tätig sind.
Derzeit haben die Mitgliedstaaten der EU ihre eigenen „KMU-Schemata“ mit unterschiedlichen Schwellenwerten für ansässige Unternehmen. Diese Schwellenwerte variieren erheblich:
- Griechenland: 10.000 €
- Italien: 85.000 €
Die neue einheitliche Schwelle von 100.000 € wird daher eine erhebliche Vereinfachung für viele Unternehmen darstellen, die bisher mit unterschiedlichen nationalen Regelungen jonglieren mussten.
Ein niederländisches KMU, das in mehrere EU-Ländern verkauft, muss nicht mehr verschiedene USt-Registrierungen für jedes Land verwalten, solange der gesamte EU-Umsatz unter 100.000 € bleibt.
Wichtig: Die neue Schwelle von 100.000 € gilt ausschließlich für EU-ansässige Unternehmen, die als Nichtansässige in anderen EU-Ländern handeln. Das bedeutet, dass EU-Unternehmen, die grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig sind, von dieser Regelung profitieren.
Hinweis:
Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, unterliegen weiterhin den bestehenden nationalen Regelungen und müssen sich ab ihrem ersten Verkauf für die Umsatzsteuer registrieren.
Das Hauptziel dieser Initiative ist es, den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu fördern, indem die administrativen Hürden und Compliance-Kosten für KMU gesenkt werden. Durch die Vereinfachung der Umsatzsteuerpflichten sollen KMU ermutigt werden, ihre Geschäftstätigkeiten auf andere EU-Mitgliedstaaten auszudehnen und so vom Binnenmarkt zu profitieren.
Die neue USt-Registrierungsschwelle von 100.000 €, die ab dem 1. Januar 2025 gilt, stellt eine bedeutende Veränderung dar, die den Verwaltungsaufwand und die Compliance-Kosten für KMU in der EU erheblich reduzieren wird. Diese Maßnahme soll den grenzüberschreitenden Handel fördern und KMU dabei unterstützen, ihre Geschäftstätigkeiten auszubauen.
Bleib informiert über die neuesten Entwicklungen und nutze die verfügbaren Ressourcen, um von diesen Änderungen zu profitieren.
Die Europäische Kommission plant, erläuternde Hinweise und einen KMU-Leitfaden herauszugeben, um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regeln zu unterstützen. Darüber hinaus wird eine Datenbank für Steuern in Europa (TEDB) entwickelt, in der die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Schwellenwerte melden können. Diese Ressourcen sollen Unternehmen dabei helfen, sich schnell und effizient an die neuen Regelungen anzupassen.
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