Steuern
April 30, 2025

BREAKING NEWS: Neue Umsatzsteuer-Registrierungsschwellen für KMU ab 2025

Jannick Velten
Steuerberater

Was Du wissen musst

Die Europäische Union hat bedeutende Änderungen der Umsatzsteuerregelungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) angekündigt, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Diese neue Maßnahme zielt darauf ab, die Umsatzsteuerverpflichtungen für KMU zu reduzieren und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu erleichtern. Hier erfährst Du alles, was eCommerce-Händler über die neuen USt-Registrierungsschwellen wissen müssen und wie sie sich auswirken könnten.

Die neue EU-weite USt-Registrierungsschwelle

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine neue EU-weite Registrierungsschwelle von 100.000 € eingeführt. Das bedeutet, dass EU-Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 100.000 € in der gesamten EU NICHT verpflichtet sind, sich bei Geschäften in anderen Mitgliedstaaten für die Umsatzsteuer zu registrieren.

Beispiel:

Wenn ein französischer eCommerce-Händler insgesamt 80.000 € Jahresumsatz erzielt, davon 20.000 € durch Verkäufe in Deutschland, müsste sich der Verkäufer unter der neuen Schwelle nicht in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verwaltungs- und Compliance-Kosten für KMU zu senken und sie zu ermutigen, den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu intensivieren.

Aktuelle Regelungen und ihre Unterschiede

Derzeit haben die Mitgliedstaaten der EU „KMU-Schemata“ mit unterschiedlichen Schwellenwerten für ansässige Unternehmen. Diese Schwellenwerte variieren erheblich:

- Griechenland: 10.000 €

- Italien: 85.000 €

Die neue einheitliche Schwelle von 100.000 € wird daher eine erhebliche Vereinfachung für viele Unternehmen darstellen, die bisher mit unterschiedlichen nationalen Regelungen jonglieren mussten.

Beispiel:

Ein niederländisches KMU, das in mehreren EU-Ländern verkauft, muss nicht mehr verschiedene USt-Registrierungen für jedes Land verwalten, solange der gesamte EU-Umsatz unter 100.000 € bleibt.

Anwendungsbereich der neuen Schwelle

Wichtig: Die neue Schwelle von 100.000 € gilt ausschließlich für EU-ansässige Unternehmen, die als Nichtansässige in anderen EU-Ländern handeln. Das bedeutet, dass EU-Unternehmen, die grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig sind, von dieser Regelung profitieren.

Hinweis:

Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, unterliegen weiterhin den bestehenden nationalen Regelungen und müssen sich ab ihrem ersten Verkauf für die Umsatzsteuer registrieren.

Ziel und Zweck der neuen Regelung

Das Hauptziel dieser Initiative ist es, den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu fördern, indem die administrativen Hürden und Compliance-Kosten für KMU gesenkt werden. Durch die Vereinfachung der Umsatzsteuerpflichten sollen KMU ermutigt werden, ihre Geschäftstätigkeiten auf andere EU-Mitgliedstaaten auszudehnen und so vom Binnenmarkt zu profitieren.

OSS ist nicht betroffen

Es ist wichtig zu beachten, dass die neue USt-Registrierungsschwelle das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren nicht betrifft. Diese Änderung ist relevant für Unternehmen, die außerhalb des OSS-Schemas verkaufen (gesperrte Kunden) oder im B2B-Bereich tätig sind.

BREAKING NEWS: Neue Umsatzsteuer-Registrierungsschwellen für KMU ab 2025

Jannick Velten

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