Du checkst wie jeden Morgen deine E-Mails und da ist sie: Eine Nachricht vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für Steuern. "Du wurdest vom OSS-Verfahren ausgeschlossen."
Erstmal: Durchatmen. Das passiert gerade vielen Onlinehändlern, und es ist nicht das Ende der Welt.
Trotzdem ist es bitter. Denn ein OSS Ausschluss bedeutet: Zwei Jahre warten. In jedem EU-Land einzeln Steuern melden. Deutlich höhere Kosten. Und jede Menge Bürokratie, die du eigentlich vermeiden wolltest.
Die EU hat die Regeln verschärft. Was früher noch durchging, führt heute direkt zum Ausschluss. Kleine Nachlässigkeiten bei Fristen oder Zahlungen? Waren mal ein Kavaliersdelikt. Heute gibt's dafür die rote Karte.
Wir bei countX beobachten derzeit einen deutlichen Anstieg an Anfragen zu genau diesem Thema. „OSS Ausschluss was nun?“ scheint sich zur Schlüsselfrage vieler Händler zu entwickeln. Die neue EU-Umsatzsteuerreform hat das Spielfeld verändert. Wer OSS nutzen will, muss jetzt 100 % regelkonform arbeiten – sonst fliegt man raus. Und das schneller, als einem lieb ist.
Los geht's – wir bringen das wieder in Ordnung.
Wenn du vom OSS-Verfahren ausgeschlossen wirst, darfst du nicht mehr über das praktische One-Stop-Shop System deine EU-Umsatzsteuer melden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sperrt deinen Zugang – und du musst wieder den alten, umständlichen Weg gehen.
Betrifft dich, wenn: Du Waren an Privatkunden in andere EU-Länder verkaufst und dabei die 10.000€ Lieferschwelle überschreitest.
Die Teilnahme am OSS wird vom BZSt verwaltet. Wer gegen Vorschriften verstößt (z. B. verspätete Meldung oder Zahlung), dem kann der Zugang zum OSS verwehrt oder entzogen werden – automatisch, sofort und mit klar definierten Sperrfristen.
Das passiert schneller als gedacht: Quartal 1 vergessen, Quartal 2 eine Woche zu spät, Quartal 3 wieder verspätet – zack, bist du raus.
Das BZSt kennt kein Pardon. Drei Mal zu spät = automatischer Ausschluss für zwei Jahre.
Tipp: Setze dir Erinnerungen zwei Wochen vor der Frist. countX kann dich dabei unterstützen.
Zahlst du deine OSS-Umsatzsteuer zu spät oder unvollständig, droht eine Sperrzeit von bis zu acht Quartalen – also zwei Jahre!
Besonders fies: Manche EU-Länder wie Spanien kassieren sofort 5% Strafe auf den Umsatzsteuerbetrag. Ab dem ersten Tag Verzug.
Tipp: SEPA-Lastschrift einrichten und immer genug Geld auf dem Konto haben. Backup-Zahlungsmethode bereithalten.
SAF-OSS-Dateien (Standard Audit File) sind Pflicht. Wer sie nicht übermittelt, wird sofort ausgeschlossen. Kein Pardon.
Was ist SAF-OSS? Eine detaillierte Datei mit allen deinen EU-Verkäufen. Wenn die Steuerbehörden die anfordern, hast du einen Monat Zeit zur Übermittlung.
Nicht eingereicht = sofortiger Ausschluss. Kein Pardon, keine Gnadenfrist.
Manchmal ist die Abmeldung sinnvoll – etwa wenn dein EU-Geschäft einbricht oder du das Geschäftsmodell änderst.
Der Haken: Du musst dich 15 Tage vor Quartalsende abmelden. Sonst wird's erst im nächsten Quartal wirksam – und du zahlst unnötig Steuern.
Verkaufst du nicht mehr grenzüberschreitend innerhalb der EU, entfällt die Voraussetzung für OSS. Auch in diesem Fall musst du dich zwangsläufig abmelden.
Bei Verstößen wie verspäteten Meldungen oder Zahlungen verhängt das BZSt eine Sperrzeit von bis zu 8 Quartalen. Das sind zwei volle Jahre, in denen du nicht zurück ins OSS-Verfahren kannst.
Ohne OSS heißt es: Steuern lokal melden und zahlen – etwa in Frankreich, Spanien, Italien usw. Für viele Händler ein finanzieller und organisatorischer Albtraum.
Die Kostenbombe: Für 5 EU-Länder zahlst du 12.000-26.500€ zusätzlich pro Jahr (Steuerberater, Registrierungen, Software). OSS-Verfahren kostet praktisch nichts.
Einige Länder (wie Spanien) verlangen Strafen von bis zu 5 % bei verspäteter oder fehlerhafter Meldung. Wer sich nicht auskennt, riskiert empfindliche Bußgelder.
Sprachbarrieren, unterschiedliche Portale, verschiedene Fristen – der administrative Aufwand steigt ins Unermessliche. Ohne Tools oder Steuerberater ist dies nicht machbar.
Deine Aufgaben im Quartal:
→ Bonus-Tipp: Lade unsere kostenfreie Checkliste runter und halte deine OSS Pflichten jedes Quartal ein!
Du musst das nicht allein durchziehen.
Profitiere von:
Top-Händler...
Die Sperrzeit beträgt bis zu zwei Jahre – währenddessen ist eine Rückkehr zum OSS nicht möglich, selbst wenn du wieder alle Voraussetzungen erfüllst.
Plane deine Strategie neu:
Wähle deine wichtigsten EU-Länder (z. B. Frankreich, Italien, Polen) und konzentriere dich auf deren Anforderungen. Tools wie countX EU Filing Assistant helfen dir dabei.
Nach Ablauf der Sperrzeit:
Ja, ein OSS Ausschluss ist bitter. Die Kosten steigen, die Komplexität nimmt zu, und du ärgerst dich über vermeidbare Fehler.
Aber: Es ist nicht das Ende deines EU-Geschäfts. Tausende Händler haben vor 2021 jahrelang ohne OSS erfolgreich verkauft. Mit der richtigen Strategie schaffst du das auch.
Wenn du noch im OSS bist:
Egal wo du stehst: Du musst das nicht allein durchziehen.
Lass uns deine Situation analysieren und den besten Weg finden – egal ob Prävention oder Comeback.
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Gemeinsam bringen wir dich zurück auf die Erfolgsspur im EU-Geschäft.
Meist wegen wiederholter Meldeverspätung, Zahlungsverzug oder SAF-OSS-Verstößen. Das BZSt zieht die Reißleine automatisch.
Du musst für jedes EU-Land einzeln Umsatzsteuer melden und zahlen. Wichtig: Jetzt sauber arbeiten, um in 2 Jahren zurückzukommen.
Je nach Verstoß bis zu 2 Jahre – bei Melde- oder Zahlungsverzug ist das die Regel.
Nein – die Sperrfrist ist verbindlich. Aber du kannst den Wiedereinstieg vorbereiten.
Fristen einhalten, automatisieren, professionelle Hilfe nutzen – countX unterstützt dich dabei.