Compliance
August 14, 2025

OSS Ausschluss: Was jetzt? Dein Weg zurück ins One-Stop-Shop Verfahren

Stephanie Hemmer
Account Executive
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Plötzlicher OSS Ausschluss und du  weißt nicht warum

Der Albtraum eines jeden Onlinehändlers

Du checkst wie jeden Morgen deine E-Mails und da ist sie: Eine Nachricht vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für Steuern. "Du wurdest vom OSS-Verfahren ausgeschlossen."

Erstmal: Durchatmen. Das passiert gerade vielen Onlinehändlern, und es ist nicht das Ende der Welt.

Trotzdem ist es bitter. Denn ein OSS Ausschluss bedeutet: Zwei Jahre warten. In jedem EU-Land einzeln Steuern melden. Deutlich höhere Kosten. Und jede Menge Bürokratie, die du eigentlich vermeiden wolltest.

Warum das Thema OSS-Ausschluss 2025 hochrelevant ist

Die EU hat die Regeln verschärft. Was früher noch durchging, führt heute direkt zum Ausschluss. Kleine Nachlässigkeiten bei Fristen oder Zahlungen? Waren mal ein Kavaliersdelikt. Heute gibt's dafür die rote Karte.

Wir bei countX beobachten derzeit einen deutlichen Anstieg an Anfragen zu genau diesem Thema. „OSS Ausschluss was nun?“ scheint sich zur Schlüsselfrage vieler Händler zu entwickeln. Die neue EU-Umsatzsteuerreform hat das Spielfeld verändert. Wer OSS nutzen will, muss jetzt 100 % regelkonform arbeiten – sonst fliegt man raus. Und das schneller, als einem lieb ist.

Was du in diesem Artikel lernen wirst

  • Was genau ein OSS Ausschluss bedeutet (und was nicht)
  • Die 5 häufigsten Gründe, warum Händler gesperrt werden
  • Welche Kosten wirklich auf dich zukommen
  • Wie du den Ausschluss in Zukunft vermeidest
  • Dein Comeback-Plan zurück ins OSS-Verfahren

Los geht's – wir bringen das wieder in Ordnung.

Was ist ein OSS Ausschluss eigentlich?

Die einfache Erklärung

Wenn du vom OSS-Verfahren ausgeschlossen wirst, darfst du nicht mehr über das praktische One-Stop-Shop System deine EU-Umsatzsteuer melden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sperrt deinen Zugang – und du musst wieder den alten, umständlichen Weg gehen.

Betrifft dich, wenn: Du Waren an Privatkunden in andere EU-Länder verkaufst und dabei die 10.000€ Lieferschwelle überschreitest.

BZSt und OSS: Wer entscheidet über den Ausschluss?

Die Teilnahme am OSS wird vom BZSt verwaltet. Wer gegen Vorschriften verstößt (z. B. verspätete Meldung oder Zahlung), dem kann der Zugang zum OSS verwehrt oder entzogen werden – automatisch, sofort und mit klar definierten Sperrfristen.

Freiwilliger vs. unfreiwilliger Ausschluss – wo liegt der Unterschied?

Die 5 Hauptgründe für den Ausschluss aus dem OSS-Verfahren

1. Grund: Drei verspätete Meldungen hintereinander

Das passiert schneller als gedacht: Quartal 1 vergessen, Quartal 2 eine Woche zu spät, Quartal 3 wieder verspätet – zack, bist du raus.

Das BZSt kennt kein Pardon. Drei Mal zu spät = automatischer Ausschluss für zwei Jahre.

Tipp: Setze dir Erinnerungen zwei Wochen vor der Frist. countX kann dich dabei unterstützen.

2. Grund: Zahlungsverzug bei der Umsatzsteuer

Zahlst du deine OSS-Umsatzsteuer zu spät oder unvollständig, droht eine Sperrzeit von bis zu acht Quartalen – also zwei Jahre!

Besonders fies: Manche EU-Länder wie Spanien kassieren sofort 5% Strafe auf den Umsatzsteuerbetrag. Ab dem ersten Tag Verzug.

Tipp: SEPA-Lastschrift einrichten und immer genug Geld auf dem Konto haben. Backup-Zahlungsmethode bereithalten.

3. Grund: Pflichtverletzungen wie SAF-OSS-Verstöße

SAF-OSS-Dateien (Standard Audit File) sind Pflicht. Wer sie nicht übermittelt, wird sofort ausgeschlossen. Kein Pardon.

Was ist SAF-OSS? Eine detaillierte Datei mit allen deinen EU-Verkäufen. Wenn die Steuerbehörden die anfordern, hast du einen Monat Zeit zur Übermittlung.

Nicht eingereicht = sofortiger Ausschluss. Kein Pardon, keine Gnadenfrist.

4. Grund: Du meldest dich freiwillig ab (aber machst es falsch)

Manchmal ist die Abmeldung sinnvoll – etwa wenn dein EU-Geschäft einbricht oder du das Geschäftsmodell änderst.

Der Haken: Du musst dich 15 Tage vor Quartalsende abmelden. Sonst wird's erst im nächsten Quartal wirksam – und du zahlst unnötig Steuern.

5. Grund: Du verkaufst nicht mehr grenzüberschreitend

Verkaufst du nicht mehr grenzüberschreitend innerhalb der EU, entfällt die Voraussetzung für OSS. Auch in diesem Fall musst du dich zwangsläufig abmelden.

Was kostet dich ein OSS Ausschluss wirklich?

Zwei Jahre Sperrzeit – eine echte Herausforderung

Bei Verstößen wie verspäteten Meldungen oder Zahlungen verhängt das BZSt eine Sperrzeit von bis zu 8 Quartalen. Das sind zwei volle Jahre, in denen du nicht zurück ins OSS-Verfahren kannst.

Einzelregistrierung: Zurück in die Steinzeit

Ohne OSS heißt es: Steuern lokal melden und zahlen – etwa in Frankreich, Spanien, Italien usw. Für viele Händler ein finanzieller und organisatorischer Albtraum.

Die Kostenbombe: Für 5 EU-Länder zahlst du 12.000-26.500€ zusätzlich pro Jahr (Steuerberater, Registrierungen, Software). OSS-Verfahren kostet praktisch nichts.

Strafen & Sanktionen – undurchsichtig, aber real

Einige Länder (wie Spanien) verlangen Strafen von bis zu 5 % bei verspäteter oder fehlerhafter Meldung. Wer sich nicht auskennt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Administrativer Wahnsinn: 27 Länder, 27 Regelwerke

Sprachbarrieren, unterschiedliche Portale, verschiedene Fristen – der administrative Aufwand steigt ins Unermessliche. Ohne Tools oder Steuerberater ist dies nicht machbar.

So vermeidest du den OSS Ausschluss

Fristenmanagement, das funktioniert

Die 3-Stufen-Regel:

  1. Stufe: 6 Wochen vorher: Erste Erinnerung, Daten sammeln
  2. Stufe: 2 Wochen vorher: Meldung vorbereiten, alles prüfen
  3. Stufe: 1 Woche vorher: Abschicken und Zahlung veranlassen

Compliance-Checkliste für jedes Kalenderquartal

Deine Aufgaben im Quartal:

  • Umsatzsteuer korrekt berechnen
  • SAF-OSS-Datei vorbereiten
  • Meldung fristgerecht einreichen
  • Steuer pünktlich über SEPA zahlen

Bonus-Tipp: Lade unsere kostenfreie Checkliste runter und halte deine OSS Pflichten jedes Quartal ein!

Unterstützung holen: Steuerberater vs. Softwarelösung

Du musst das nicht allein durchziehen.

Profitiere von:

  • Erfahrenen Steuerberatern mit OSS-Fokus
  • Automatisierter Softwarelösung mit Echtzeitkontrolle
  • countX als Komplettpartner für beides

Best Practices erfolgreicher E-Commerce-Unternehmen

Top-Händler...

  • ... arbeiten mit festen Reporting-Routinen
  • ... automatisieren SEPA-Zahlungen
  • ... lassen ihre Systeme regelmäßig prüfen
  • ... schulen ihre Teams im EU-Steuerrecht

OSS-Sperre – und jetzt? So planst du deinen Wiedereinstieg

Was du zur Sperrzeit wissen musst

Die Sperrzeit beträgt bis zu zwei Jahre – währenddessen ist eine Rückkehr zum OSS nicht möglich, selbst wenn du wieder alle Voraussetzungen erfüllst.

Alternativen zum OSS-Verfahren während der Sperrzeit

Plane deine Strategie neu:

  • Nutze lokale Steuerberater in Schlüsselmärkten

  • Automatisiere die Einzelregistrierung und -meldung

  • Fokus auf wichtige Absatzländer statt alle EU-Staaten

Strategien zur Einzelregistrierung

Wähle deine wichtigsten EU-Länder (z. B. Frankreich, Italien, Polen) und konzentriere dich auf deren Anforderungen. Tools wie countX EU Filing Assistant helfen dir dabei.

Vorbereitung auf eine erneute OSS-Anmeldung

Nach Ablauf der Sperrzeit:

  • Frühzeitig mit dem BZSt Kontakt aufnehmen

  • Nachweise über fehlerfreie Einzelmeldungen erbringen

  • Eventuell Schulungs- oder Supportmaßnahmen vorlegen

Fazit: OSS Ausschluss ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang

Ja, ein OSS Ausschluss ist bitter. Die Kosten steigen, die Komplexität nimmt zu, und du ärgerst dich über vermeidbare Fehler.

Aber: Es ist nicht das Ende deines EU-Geschäfts. Tausende Händler haben vor 2021 jahrelang ohne OSS erfolgreich verkauft. Mit der richtigen Strategie schaffst du das auch. 

Deine nächsten Schritte

Wenn du noch im OSS bist:

  1. Sofort deine Compliance prüfen
  2. Automatisierte Systeme einrichten
  3. Professionelle Unterstützung organisiere

Egal wo du stehst: Du musst das nicht allein durchziehen.

Lass uns deine Situation analysieren und den besten Weg finden – egal ob Prävention oder Comeback.

👉 Jetzt kostenloses 30-Minuten Beratungsgespräch buchen!

Gemeinsam bringen wir dich zurück auf die Erfolgsspur im EU-Geschäft.

FAQ – Die 5 häufigsten Fragen zum OSS Ausschluss

Warum wurde ich vom OSS-Verfahren ausgeschlossen?

Meist wegen wiederholter Meldeverspätung, Zahlungsverzug oder SAF-OSS-Verstößen. Das BZSt zieht die Reißleine automatisch.

OSS-Ausschluss – was nun?

Du musst für jedes EU-Land einzeln Umsatzsteuer melden und zahlen. Wichtig: Jetzt sauber arbeiten, um in 2 Jahren zurückzukommen.

Wie lange dauert die OSS-Sperrzeit?

Je nach Verstoß bis zu 2 Jahre – bei Melde- oder Zahlungsverzug ist das die Regel.

Kann ich den OSS-Ausschluss rückgängig machen?

Nein – die Sperrfrist ist verbindlich. Aber du kannst den Wiedereinstieg vorbereiten.

Wie kann ich den OSS-Ausschluss in Zukunft vermeiden?

Fristen einhalten, automatisieren, professionelle Hilfe nutzen – countX unterstützt dich dabei.

Stephanie Hemmer

Account Executive

Steffi Hemmer bringt über ein Jahrzehnt Erfahrung im digitalen Vertrieb, Kundenservice und Marketing mit – unter anderem aus ihrer langjährigen Tätigkeit bei easybill.

Seit 2025 ist sie als Account Executive bei countX tätig und betreut Kunden im DACH-Raum rund um die Themen Umsatzsteuer, Compliance und Wachstum im E-Commerce.

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