Steuereinstellungen in der JTL-Wawi und die Herausforderungen des OSS-Verfahrens - Gastbeitrag von eloquium

Die EU-weite Umsatzsteuerregelung stellt viele Onlinehändler vor Herausforderungen – insbesondere, wenn es um grenzüberschreitende Verkäufe und deren korrekte steuerliche Behandlung geht. Umso mehr freuen wir uns, dass einer unserer Premium-Partner, eloquium, sein tiefgehendes Know-how mit uns teilt. In diesem Gastbeitrag erfährst du praxisnah, was es mit dem OSS-Verfahren auf sich hat, wie du die JTL-Wawi steuerlich richtig einstellst – und warum ein Whitepaper zum Thema Steuerklassen dein neuer bester Freund sein könnte. Viel Spaß beim Lesen!
Das OSS-Verfahren (One Stop Shop) stellt viele Onlinehändler in der EU vor steuerliche Herausforderungen. Auch für Anwender von JTL-Wawi ist dieses Thema hochrelevant.
Wann greift das OSS-Verfahren?
Grundsätzlich unterliegen Onlinehändler zunächst den steuerlichen Vorgaben ihres Heimatlandes. Das bedeutet: Der Verkauf erfolgt mit den Mehrwertsteuersätzen des Herkunftslandes.
Sobald jedoch der kumulierte Brutto-Umsatz aus Lieferungen an Endkunden in andere EU-Staaten die Grenze von 10.000 EUR im Kalenderjahr überschreitet, wird der Händler in allen belieferten EU-Ländern steuerpflichtig. Ab diesem Punkt müssen alle grenzüberschreitenden Lieferungen mit dem jeweiligen nationalen Umsatzsteuersatz des Ziellandes berechnet werden. Bei Fragen zum OSS-Verfahren oder der Registrierung der betreffenden Länder sprich das Team von countX direkt an.
Was bedeutet das für die JTL-Wawi?
Um zu vermeiden, dass sich Händler einzeln in jedem EU-Staat steuerlich registrieren müssen, wurde die zentrale OSS-Meldung über das Bundeszentralamt für Steuern eingeführt. Die Grundlage dieser Meldung bilden die Verkaufsdaten aus JTL-Wawi. countX liest diese Rechnungen aus und erstellt daraus eine korrekte OSS-Meldung. Gut zu wissen: "OSS powered by countX" ist konstenfrei in den JTL-Tarifen Pro und Enterprise, hier geht es zum unverbindlichen Angebot.
Voraussetzung dafür: Die Steuereinstellungen in JTL-Wawi müssen korrekt sein.
Herausforderung Steuerverwaltung in JTL-Wawi
In JTL-Wawi erhält jeder Artikel eine sogenannte Steuerklasse, die in der Steuerverwaltung individuell konfiguriert wird. Der Begriff "Steuerklasse" ist jedoch irreführend, denn eigentlich handelt es sich um Produktgruppen mit identischer steuerlicher Behandlung innerhalb der EU.
Da jedes EU-Land eigene Umsatzsteuervorschriften hat, ist es für viele Artikel notwendig, individuelle Steuerklassen anzulegen.
Praxisbeispiel: Olivenöl
Ein gutes Beispiel ist Olivenöl. Die EU-Staaten besteuern es sehr unterschiedlich. Eine einheitliche Zuordnung zu "Normalsatz" oder "ermäßigter Satz" ist daher nicht möglich. Stattdessen sollte eine eigene Steuerklasse "Olivenöl" angelegt werden, die mit den nationalen Steuersätzen konfiguriert ist.
Hier ein Auszug aus der EU-weiten Umsatz-besteuerung für Olivenöl (Stand: 07.03.2025):
Diese Tabelle macht deutlich: Ohne individuelle Steuerklassen ist eine korrekte Besteuerung nicht möglich.
Unser Tipp für Händler
Als langjähriger Enterprise-Servicepartner von JTL unterstützen wir dich bei der Einrichtung deiner Steuereinstellungen – von der korrekten Zuordnung der Steuerklassen bis hin zur Anbindung an countX und die Erstellung der OSS-Meldung.
Du hast Fragen? Schau auf www.eloquium.de vorbei oder kontaktiere uns direkt.
Du hast spezielle Anforderungen? Lade dir auch unser Whitepaper zum Thema Differenzbesteuerung und kursabhängigen Preisberechnung mit der JTL-Wawi runter.