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Dass Großbritannien seit 2021 umsatzsteuerlich Drittland ist, wissen alle. Aber die Praxis zeigt: Der Teufel steckt in den Prozessen.
Viele Händler haben zwar ihre UK-VAT-Nummer, aber keine Ahnung, ob sie korrekt als Importeur auftreten. Andere verlassen sich auf ihren Versanddienstleister und wundern sich, wenn das C79 fehlt und der Vorsteuerabzug weg ist.
Das Problem ist also nicht mehr die Registrierung selbst, sondern die Datenqualität und Prozesskontrolle dahinter.
Ob du nach UK verkaufst, ist eine Sache, an wen du verkaufst, eine andere. Seit dem Brexit gelten für Unternehmen und Endkunden völlig unterschiedliche Steuerregeln.
Diese Grenze bezieht sich auf den Netto-Warenwert ohne Versand. Liegt der Bestellwert unter 135 GBP, muss der Verkäufer britische Umsatzsteuer direkt beim Verkauf berechnen und melden. Bei höheren Werten wird Einfuhrumsatzsteuer vom Importeur gezahlt.
Für Lieferungen nach Großbritannien gilt: Ausfuhrlieferungen werden netto abgerechnet – ohne deutsche Umsatzsteuer, mit dem Hinweis „Steuerfreie Ausfuhrlieferung – § 4 Nr. 1a UStG“. Bei B2C-Verkäufen unter 135 GBP musst du britische Umsatzsteuer (UK VAT) ausweisen und in UK melden.
Für Dienstleistungen an Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren, der Empfänger schuldet die Steuer.
Nordirland gehört politisch zum Vereinigten Königreich, ist aber umsatzsteuerlich ein Sonderfall.
Für Warenlieferungen gilt es weiterhin als Teil der EU – sie werden also wie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt, sofern eine XI-USt-ID vorliegt.
Bei Dienstleistungen dagegen gilt Nordirland als Drittland.
Damit Systeme korrekt buchen, müssen GB und XI technisch sauber unterschieden werden – sonst drohen falsche Meldungen und Steuerfehler.
Für EU-Händler ist die UK-VAT-Registrierung relativ unkompliziert: Der Antrag erfolgt online und ist meist innerhalb eines Monats abgeschlossen.
Eine Registrierung ist erforderlich, wenn du B2C-Verkäufe unter 135 GBP tätigst, Waren in Großbritannien lagerst oder DDP-Versandbedingungen nutzt.
Wichtig ist außerdem, dass du eine EORI-Nummer besitzt und für den Vorsteuerabzug entweder das C79-Formular oder das MPIVS-Verfahren verwendest.
Tipp: Nutze automatisierte Tools zur Datenprüfung und Umsatzsteuerberechnung.
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