Compliance
November 13, 2025

Brexit & Umsatzsteuer 2025: Warum das Thema noch lange nicht durch ist

Daniel Michael
Director of Revenue/Prokurist/Sales
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Der Brexit ist alt – die Probleme sind neu

Dass Großbritannien seit 2021 umsatzsteuerlich Drittland ist, wissen alle. Aber die Praxis zeigt: Der Teufel steckt in den Prozessen.

Viele Händler haben zwar ihre UK-VAT-Nummer, aber keine Ahnung, ob sie korrekt als Importeur auftreten. Andere verlassen sich auf ihren Versanddienstleister und wundern sich, wenn das C79 fehlt und der Vorsteuerabzug weg ist.

Das Problem ist also nicht mehr die Registrierung selbst, sondern die Datenqualität und Prozesskontrolle dahinter.

B2B vs. B2C – unterschiedliche Regeln, unterschiedliche Pflichten

Ob du nach UK verkaufst, ist eine Sache, an wen du verkaufst, eine andere. Seit dem Brexit gelten für Unternehmen und Endkunden völlig unterschiedliche Steuerregeln.

B2B vs. B2C

  • B2B: Bei Warenlieferungen an britische Unternehmer handelt es sich um steuerfreie Ausfuhrlieferungen (§ 6 UStG), wenn alle Nachweise vorliegen. Die Einfuhrumsatzsteuer zahlt der britische Käufer.
  • B2C: Hier greifen neue Regelungen. Für Sendungen unter 135 GBP muss der Verkäufer UK Umsatzsteuer berechnen und abführen – eine Registrierung ist erforderlich.

Die 135-GBP-Grenze erklärt

Diese Grenze bezieht sich auf den Netto-Warenwert ohne Versand. Liegt der Bestellwert unter 135 GBP, muss der Verkäufer britische Umsatzsteuer direkt beim Verkauf berechnen und melden. Bei höheren Werten wird Einfuhrumsatzsteuer vom Importeur gezahlt.

Dienstleistungen zwischen Deutschland und UK – ein Sonderfall

  • B2B: Das Reverse-Charge-Verfahren gilt. Der Empfänger in UK schuldet die Umsatzsteuer.
  • B2C: Dienstleistungen an Privatpersonen unterliegen in der Regel der deutschen Umsatzsteuer.
  • Und ein häufiger Fehler: Nordirland wird bei Dienstleistungen ebenfalls wie ein Drittland behandelt anders als bei Warenlieferungen.

Rechnung richtig ausstellen (mit oder ohne Umsatzsteuer)

Für Lieferungen nach Großbritannien gilt: Ausfuhrlieferungen werden netto abgerechnet – ohne deutsche Umsatzsteuer, mit dem Hinweis Steuerfreie Ausfuhrlieferung – § 4 Nr. 1a UStG. Bei B2C-Verkäufen unter 135 GBP musst du britische Umsatzsteuer (UK VAT) ausweisen und in UK melden.

Für Dienstleistungen an Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren, der Empfänger schuldet die Steuer.

Nordirland – der Sonderfall im Umsatzsteuerrecht

Nordirland gehört politisch zum Vereinigten Königreich, ist aber umsatzsteuerlich ein Sonderfall.

Für Warenlieferungen gilt es weiterhin als Teil der EU – sie werden also wie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt, sofern eine XI-USt-ID vorliegt.

Bei Dienstleistungen dagegen gilt Nordirland als Drittland.

Damit Systeme korrekt buchen, müssen GB und XI technisch sauber unterschieden werden – sonst drohen falsche Meldungen und Steuerfehler.

So funktioniert die Registrierung in UK

Für EU-Händler ist die UK-VAT-Registrierung relativ unkompliziert: Der Antrag erfolgt online und ist meist innerhalb eines Monats abgeschlossen.

Eine Registrierung ist erforderlich, wenn du B2C-Verkäufe unter 135 GBP tätigst, Waren in Großbritannien lagerst oder DDP-Versandbedingungen nutzt.

Wichtig ist außerdem, dass du eine EORI-Nummer besitzt und für den Vorsteuerabzug entweder das C79-Formular oder das MPIVS-Verfahren verwendest.

Fazit: Häufige Fehler vermeiden und automatisiert abrechnen

  • Fehlende Registrierung trotz Pflicht
  • Falsche Rechnungsstellung
  • Ignorieren von Nordirland-Sonderregeln
  • Kein Nachweis für Ausfuhrlieferungen

Tipp: Nutze automatisierte Tools zur Datenprüfung und Umsatzsteuerberechnung.

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Daniel Michael

Director of Revenue/Prokurist/Sales

Über den Autor: Daniel Michael ist ein Experte für europäische Steuerthemen im Bereich E-Commerce und leitet bei countX das Sales und Marketing. Er setzt sich seit nunmehr 4 Jahren mit dieser Thematik auseinander und hilft Unternehmen Ihren Online Handel aus umsatzsteuerlicher Sicht EU weit zu skalieren.

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